Der Schlechtwetterzuschlag wird an der Deponiezufahrt signalisiert. Die Deponiebetreiberin entscheidet nach eigenem Ermessen über den Schlechtwetterzuschlag.
Anmerkungen:
Neophyten, Gips- und Eternitmaterialien (Asbest festgebunden) werden nicht angenommen
Preise in CHF exkl. VASA Gebühren und exkl. MwSt.
Zuzüglich VASA Gebühren: Abgaben zur Sanierung von Altlasten gemäss VASA: CHF 5.00 / to
Die Deglo AG behält sich vor Stichproben zu analysieren
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